Nachtflugverbot für Großflughafen Berlin-Schönefeld gescheitert

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag Nachtflüge für den Großflughafen Berlin-Schönefeld erlaubt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet "Welt Online". Der neue Hauptstadtflughafen darf demnach bis Mitternacht angeflogen werden. Für die Randzeiten zwischen 22 und null Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr früh sind mehr als 70 Starts vorgesehen.

Für den Flughafenbetreiber und die brandenburgische Landesregierung seien die Flüge wirtschaftlich unverzichtbar. 2006 hatte der Bundesrichter in Leipzig den geplanten 24-Stunden-Betrieb gekippt. Auf Grundlage dieses Urteils entstand der Planergänzungsbeschluss, der nun durch das Gericht genehmigt wurde.

Geklagt hatten Anwohner und umliegende Gemeinden. Im Juni 2012 soll der Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt in Schönefeld eröffnet werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.10.2011

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