Nato-Generalsekretär Rasmussen würdigt deutsche Rolle im Libyen-Konflikt

Nato-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen hat die Rolle Deutschlands im Libyen-Konflikt gewürdigt, obwohl sich die Bundesrepublik nicht an den Kampfeinsätzen beteiligt und im UN-Sicherheitsrat bei der Abstimmung über den Einsatz enthalten hatte.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Der Wochenzeitung "Die Zeit" sagte Rasmussen, Deutschland habe "im Falle Libyen Flexibilität bewiesen. Es hat an dieser Operation teilgenommen, in der Kommandostruktur, durch die gemeinsame Finanzierung." Der Nato-Generalsekretär fügte hinzu: "Deutschland hat, trotz seiner Enthaltung im UN-Sicherheitsrat, zu dieser Operation beigetragen und Flexibilität etwa bei den Awacs-Aufklärungsflugzeugen gezeigt. Die Awacs-Flugzeuge über dem Mittelmeer waren damals mit Deutschen bestückt. Die Bundesregierung hat dieses Personal abgezogen und auf die Awacs in Afghanistan gesetzt. Das wiederum hat uns erlaubt, frei gewordene Besatzungen aus Afghanistan ans Mittelmeer zu verlegen. Diese Art von Flexibilität schätze ich." Rasmussen sagte, der Einsatz habe gezeigt, dass die Europäer in der Nato mehr Geld ins Militär stecken müssten: "Natürlich hat die Operation auch gezeigt, dass es an wesentlichen militärischen Möglichkeiten mangelt. Dazu gehören vor allem Aufklärungs- und Luftbetankungsmöglichkeiten. Die Europäer müssen in so etwas mehr Geld investieren." Der Däne machte klar, dass es sich bei dem Einsatz nicht um eine rein humanitäre Aktion gehandelt habe. "Ich würde sagen, dass die Operation in Libyen auch dem Ziel diente, einer Destabilisierung vorzubeugen, die sich von Nordafrika an die Grenzen Europas hätte ausbreiten können. In Form von Migration etwa." Schutzverantwortung sei zwar ein "wichtiges Prinzip, aber das Leitmotiv für die Nato sollte sein, ob eine Operation ihrem eigentlichen Zweck dient". Libyen "diente den strategischen Interessen der Allianz, im Sinne des Artikels 5 des Nato-Vertrages: Territorialverteidigung", so Rasmussen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.11.2011

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