Neonazi-Ausschuss-Chef Edathy sieht bei V-Leute-Abzug gute Chancen für NPD-Verbot

Der Vorsitzende des Neonazi-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, wertet die Bereitschaft der Unions-Innenminister für einen Abzug der V-Leute aus der Führungsebene der NPD als wichtigen Schritt hin zu einem Verbot der rechtsextremistischen Partei.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Dieser Verzicht ist eine notwendige Bedingung für ein neues NPD-Verbotsverfahren, das Unterhalten der V-Leute-Kontakte war eine Art Lebensversicherung für die NPD", sagte der SPD-Politiker "Handelsblatt-Online". Jetzt werde es darauf ankommen, in den kommenden Monaten das Beweismaterial zu aktualisieren, um nachzuweisen, dass die NPD "eindeutig" verfassungswidrig sei. "Diesbezüglich bin ich sehr zuversichtlich", sagte Edathy.

"Die NPD hat sich seit Jahren systematisch der gewaltbereiten rechten Szene geöffnet und regelrechte Bündnisse mit Neonazis geschlossen." Auf die Ergebnisse der Arbeit des Rechtsterrorismus-Untersuchungsausschusses werde man für die Beweisführung allerdings allenfalls am Rande zurückgreifen müssen, ist sicher Edathy sicher. "Die vorliegenden Hinweise auf eine aggressiv-kämpferische Haltung der NPD gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte reichen aus."

Dessen ungeachtet sei die Bereitschaft der CDU-Länder, die Kontakte zu den V-Leuten in den Führungsetagen der NPD jetzt zu kappen, "ausdrücklich zu begrüßen", sagte der SPD-Politiker weiter. Das Land Berlin beispielsweise habe diesen Weg längst eingeschlagen. Die Innenminister der unionsgeführten Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, einen entsprechenden V-Leute-Beschluss beim Treffen der Innenminister am 22. März vorzulegen.

Die Annahme gilt als sicher, da die sozialdemokratischen Innenminister ebenfalls auf ein neues NPD-Verbotsverfahren drängen. Das sogenannte Abschalten der Verbindungsleute des Verfassungsschutzes gilt als wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Der erste Versuch, die rechtsgerichtete Partei verbieten zu lassen, war 2003 wegen der V-Leute in den NPD-Spitzengremien vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.03.2012

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