Neue Ermittlungen gegen Beate Z.

Der Generalbundesanwalt hat offiziell Ermittlungen gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Z. wegen des erst jetzt bekannt gewordenen versuchten Rohrbombenanschlags von Nürnberg eingeleitet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Gegen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess werde wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes ermittelt, bestätigte Markus Köhler, der Sprecher der Bundesanwaltschaft, der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Seine Behörde gehe davon aus, dass bei dem Anschlag ein Mensch getötet werden sollte. Die Bombe galt offensichtlich dem türkischen Wirt einer Nürnberger Kneipe.

Eine Putzhilfe fand den als Taschenlampe getarnten Sprengstoff unter dem Waschbecken und wurde dabei leicht verletzt. Z. muss sich bereits wegen zehnfachen Mordes und mehrerer Mordversuche verantworten. Wie die Zeitung erfuhr, war das 13,5 mal zwei Zentimeter große Eisenrohr, in dem der Sprengstoff abgefüllt war, nicht geplatzt und hatte so keine Splitterwirkung entfaltet.

Offenbar waren die Enden des Rohrs nicht fest genug verschraubt, so dass der Druck entweichen konnte. "Wäre das Rohr geplatzt, wie von den Tätern geplant, dann hätte das Opfer keine Hände mehr und vermutlich auch keine Augen", sagt ein Experte, der mit den Ermittlungen von 1999 vertraut ist. "Auf jeden Fall hätte das Opfer Bombensplitter in Gesicht und Brust."

Die Teile der damals wohl vom NSU gelegten Bombe liegen noch in der Asservatenkammer. Sie werden nun auf DNA und Fingerabdrücke von Uwe M., Uwe B. und Beate Z. untersucht - damals hatte man nichts Verwertbares gefunden. Die Nürnberger Polizei notierte 1999, es sei kein politischer Hintergrund erkennbar.

Dafür machte sie deutlich, dass sowohl die Putzhilfe als auch der türkische Wirt wegen Drogendelikten "in Erscheinung getreten" seien. Dieses Muster zog sich auch durch alle anderen NSU-Ermittlungen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.06.2013

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