Neuer Gesetzentwurf regelt V-Mann-Einsatz beim Verfassungsschutz

Der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern beim Verfassungsschutz wird erstmals gesetzlich geregelt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Sie dürften zwar Mitglied einer strafbaren Vereinigung sein, aber nicht dazu eingesetzt werden, diese zu gründen oder steuernd einzugreifen, heißt es in einem Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium, aus dem das Nachrichtenmagazin "Focus" zitiert. Strafbares szenetypisches Verhalten wie das Verwenden von Hakenkreuzen soll demnach erlaubt sein. Wenn Einsätze "aus dem Ruder laufen", weil der V-Mann "Straftaten von erheblicher Bedeutung" begehe, müssten sie beendet werden.

Der Behördenleiter, der über Einsätze entscheidet, könne allerdings Ausnahmen genehmigen. Das Ressort von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will dem "Focus" zufolge außerdem das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber den Länderbehörden stärken, damit Verbrechen wie die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU nicht mehr unentdeckt bleiben. Das Bundesamt übt demnach die "erweiterte Beobachtung bei der Informationssammlung auf gewaltorientierte Bestrebungen" aus.

Anders als bisher könne es sich ohne Erlaubnis des zuständigen Landes in regionale Aufgaben einschalten, um "Beobachtungslücken" auszuschließen. Das Bundesamt soll auch die Zusammenarbeit der Länderbehörden koordinieren. Vorgesehen sei auch, dass mehrere Bundesländer ihre Verfassungsschutzämter zusammenlegen können.

Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher, der Unionsfraktion, unterstützt den Entwurf, der sich in Ressortabstimmung befindet: "Der Entwurf modernisiert den Verfassungsschutz und stärkt die Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.11.2014

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