Neues Diätenrecht: Abgeordnete profitieren vom Mindestlohn

Als Folge der am Freitag beschlossenen Neuregelung der Abgeordnetenbezüge werden Bundestagsabgeordnete voraussichtlich auch persönlich von der geplanten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Darauf deuten Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe) hin. Sie legen nahe, dass sich die turnusgemäße Diätenerhöhung im Jahr 2016 um mindestens 2,8 Prozentpunkte zusätzlich erhöhen wird, wenn vom 1. Januar 2015 an der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde greift. Das liegt daran, dass die Abgeordnetenbezüge künftig entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller Arbeitnehmer steigen sollen und diese statistische Größe wiederum auch vom Mindestlohn beeinflusst wird.

Wie IW-Arbeitsmarktökonom Holger Schäfer mit einer Simulationsrechnung ermittelt hat, würde der statistische Durchschnittslohn um die genannten 2,8 Prozent ansteigen, wenn alle derzeit rund sechs Millionen Arbeitnehmer mit Löhnen von weniger als 8,50 Euro je Stunde von 2015 an den Mindestlohn erhalten und kein Arbeitsplatz verloren geht. Dieser statistische Sondereffekt im Jahr 2015 käme dann bei der Berechnung der Diätenerhöhung für 2016 zur regulären Lohnentwicklung hinzu. Noch stärker würden der statistische Durchschnittslohn und damit auch die Diäten ansteigen, falls der geplante Mindestlohn Arbeitsplätze vernichtet.

Würden im Extremfall alle Niedriglohnarbeitsplätze wegfallen, könnte dies theoretisch sogar zu einer Steigerung des Durchschnittslohns um 14 Prozent führen, wie die Berechnungen zeigen. Wahrscheinlich sei, dass sich der tatsächliche Effekt zwischen den Extremwerten von 2,8 und 14 Prozent einpendeln werde, sagte Schäfer. Grundlage seiner Berechnungen sind die Lohndaten des sogenannten Sozioökonomischen Panels (SOEP).

Das neue Diätenrecht sieht vor, dass die Abgeordnetenbezüge zunächst bis zum 1. Januar 2015 in zwei Schritten auf 9.082 Euro steigen. Anschließend sollen die Diätenanpassungen von 2016 an den "Nominallohnindex des jeweiligen Vorjahres und damit an die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet" gebunden sein, wie es im Gesetz heißt. Das Referenzjahr für die erste Anpassung nach dem neuen Mechanismus ist damit das Jahr 2015, in dem der Mindestlohn für eine kräftige Anhebung der bisherigen Niedriglöhne sorgen soll.

Der besonders starke Anstieg des Durchschnittslohns bei Wegfall der Niedriglohn-Arbeitsplätze erklärt sich damit, dass die Beschäftigten dann ganz aus der Lohnstatistik herausfallen und damit den Durchschnittswert gar nicht mehr beeinflussen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.02.2014

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