Niedersachsens Polizei will Ermittlungsaufwand bei Bagatellen zurückfahren

Niedersachsens Polizei will den Aufwand bei der Verfolgung einfacherer Delikte zurückfahren.

Hannover (dts Nachrichtenagentur) - Darauf haben sich Landespolizeipräsidium und Polizeibehörden angesichts der Mehrbelastungen durch die Flüchtlingskrise bereits verständigt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf ein internes Papier. Demnach verständigten sich die Polizeispitzen darauf, bei Delikten wie Schwarzfahren, kleineren Diebstählen oder Sachbeschädigungen die Ermittlungen zügiger an die Staatsanwaltschaft abzugeben, wenn die Chance gering sei, einen Täter zu greifen. Am 11. November gab das Präsidium diese neuen Leitlinien "im Kontext der Zuwanderung von Flüchtlingen" heraus, schreibt die Zeitung weiter.

In dem Papier ist von einer "temporären Zurückstellung und Reduzierung von Maßnahmen in nicht priorisierten Aufgabenbereichen" die Rede sowie von einer "Optimierung von Ermittlungsintensität und -umfang in nicht priorisierten Deliktsbereichen". Innenministerium und Landespolizeipräsident Uwe Binias bestätigen die Leitlinien. "Die Bürger werden nichts davon merken", sagte Binias.

"Niemand muss sich sorgen, dass wir nicht mehr zum Unfall rausfahren und diesen aufnehmen." Jedes Delikt werde wie bisher auch erfasst und registriert. Es solle lediglich "der Aufwand im Hintergrund" reduziert werden, um Kapazitäten für andere Aufgaben zu gewinnen.

Die CDU im Landtag kritisierte die Regelung. Die innenpolitische Sprecherin Angelika Jahns sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung leide durch derartige Anweisungen. "Die Bürger werden sich fragen, ob die Verfolgung von schweren Straftaten unter SPD und Grünen wirklich gewährleistet ist, wenn schon vermeintlich geringen Delikten nicht mehr mit der notwendigen Konsequenz nachgegangen werden soll."

Jahns forderte: "Lösung für eine funktionierende innere Sicherheit in Niedersachsen sind deutlich mehr Polizisten." Es reiche nicht aus, Straftaten in verfolgungswürdige und weniger verfolgungswürdige zu unterteilen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.02.2016

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