Oettinger gegen Vergemeinschaftung der Einlagensicherungsfonds

Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat sich gegen das Vorhaben von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso ausgesprochen, die nationalen Fonds für Einlagensicherung und Bankenabwicklung zu einem EU-Fonds zusammenzulegen.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - "Ich bin strikt dagegen, die in der Vergangenheit aufgebauten deutschen Fonds für Einlagensicherung und Bankenabwicklung in europäische Fonds einzubringen. Die von deutschen Banken geleistete Kapitalansammlung darf nur den deutschen Banken zur Verfügung stehen", sagte Oettinger dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). Er deutete an, dass er Barroso das bereits mitgeteilt und dabei auch den spanischen EU-Kommissar Joaquin Almunia an seiner Seite habe.

Barroso müsse sondieren, was "für die Mitgliedstaaten geht und was nicht. Kommissare wie ich oder auch mein spanischer Kollege Almunia können ihm da wichtige Hinweise geben", sagte Oettinger. Der Kommissar hält es lediglich für möglich, einen ganz neuen EU-Fonds für Einlagensicherung und Bankenabwicklung aufzubauen.

"Wenn wir einen europäischen Fonds wollen, müssen wir ihn von Null an neu aufbauen. Wir könnten zum Beispiel die Einnahmen aus der geplanten Finanztransaktionssteuer in den Fonds einspeisen", sagte Oettinger Der Kommissar schlägt sich damit auf die Seite der deutschen Banken, die sich vehement gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung wehren. EU-Kommissionspräsident Barroso will am kommenden Mittwoch in einer Grundsatzrede vor dem Europaparlament darlegen, wie er sich die geplante EU-Bankenunion vorstellt.

Dabei geht es auch um die Neuordnung der Bankenaufsicht. Oettinger plädierte dafür, der EZB die Aufsicht über alle Banken in der Euro-Zone zu übertragen. "Ich halte es für richtig, dass die EZB formal die Aufsicht für alle Banken, auch Sparkassen und Volksbanken, übernimmt. Das bedeutet aber nicht, dass die EZB sich nun faktisch um jede Bank kümmern wird. Die Sparkasse Biberach wird mit der EZB im Normalfall gar nichts zu tun haben. Für sie sollten die Aufseher der Bundesbank und der Bafin zuständig bleiben. Wenn eine Sparkasse in eine Schieflage gerät, dann muss die EZB die Aufsicht allerdings an sich ziehen können. Das muss rechtlich möglich sein", sagte Oettinger.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.09.2012

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