Offenbar kein Verbotsantrag gegen NPD vor der Wahl

Einen Antrag der Bundesländer zum Verbot der NPD wird es vor der Bundestagswahl wohl nicht geben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, wurde in Gesprächen am Rande der jüngsten Innenministerkonferenz (IMK) deutlich, dass das vorhandene Material nach wie vor als nicht ausreichend angesehen wird und die Unsicherheit über den Verfahrensausgang bleibt. Ursache der inzwischen zunehmend zögerlichen Haltung der Innenminister ist ein Bericht der Länderoffenen Arbeitsgruppe zur Einleitung des Verfahrens. In dem als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichneten Bericht, der "Focus" vorliegt, wird einer der beiden Prozessbevollmächtigen der IMK zitiert: Die Materialsammlung sei "umfangreich".

Zu verschiedenen Aspekten seien jedoch "weitere Belege und entsprechender Tatsachenvortrag erforderlich". Die Arbeitsgruppe der Länder will jetzt ein neues sozialwissenschaftliches Gutachten zu politischen Aktivitäten der NPD in Auftrag geben, das bis Ende Juli fertig sein soll. Die Nacharbeiten sowie die neuerliche Prüfung der Beweismittel durch die Sicherheitsschutzbehörden des Bundes und der Länder lassen jedoch eine Antragsstellung vor der Bundestagswahl als "ambitioniert" erscheinen.

Zurückhaltung zeigen die Länderinnenminister offenbar auch bei der von den Prozessbevollmächtigten geforderten Unterzeichnung der Testate. Die Minister sollen mit ihrer Unterschrift bescheinigen, dass die Materialsammlung zur NPD ohne Hilfe von V-Leuten zustande gekommen ist. Die Bevollmächtigten halten das "vor dem Hintergrund des politischen Gewichts" für erforderlich.

Nach "Focus"-Informationen lehnen das jedoch nach wie vor mehrere Innenminister ab.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.05.2013

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