Ombudsfrau der Bundesregierung: Gericht muss Reisekosten der NSU-Hinterbliebenen übernehmen

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer und deren Angehörige, Barbara John, hat das Oberlandesgericht München aufgefordert, die Hinterbliebenen zu entschädigen.

München (dts Nachrichtenagentur) - Die Hinterbliebenen der Opfer des NSU hätten für den Prozess in München Reisen und Hotelzimmer gebucht. "Auf diesen Kosten dürfen sie nicht sitzenbleiben. Die muss das Oberlandesgericht München übernehmen", sagte John der "Welt".

John fordert das Gericht zudem auf, eine vernünftige Lösung bei der Platzvergabe zu finden: "Wenn nun schon so viele Nebenkläger und andere Beteiligte die Last der Verschiebung tragen müssen, dann sollte die Platzvergabe für türkische Medien zufriedenstellend geregelt werden durch ein Kontingent von festen Sitzplätzen im Gerichtssaal." Am Montag war bekannt geworden, dass das Oberlandesgericht (OLG) München den ursprünglich für Mittwoch geplanten Verhandlungsauftakt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Sitzplätze für ausländische Journalisten auf den 6. Mai verlegt hat.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.04.2013

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