Online-Handel: Kinderschutzbund übt heftige Kritik an Schröder

In der Debatte über schwere Defizite beim Jugendschutz im Online-Versandhandel übt der Deutsche Kinderschutzbund heftige Kritik an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Regierung hat dieses Thema verschlafen", sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers der Tageszeitung "Die Welt". Für den Versand von Alkohol und Tabak in Deutschland gebe es gesetzliche Altersbeschränkungen, gegen die offensichtlich permanent und in großem Umfang verstoßen werde. "Das ist eine Gesetzeslücke, die der Staat schließen muss", betonte Hilgers.

"Auf der einen Seite versucht etwa die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Komasaufen und Flateratepartys zu bekämpfen. Auf der anderen Seite sind dafür Tür und Tor geöffnet", sagte Hilgers weiter. Das Jugendschutzgesetz kann nach seiner Ansicht mit der Entwicklungen im Online-Handel nicht mehr Schritt halten.

"Der Jugendschutz ist hier längst zur Farce geworden", sagte Hilgers. Seine Organisation halte das Gesetz für veraltet und finde es sehr bedenklich, dass es inzwischen zweierlei Recht gebe: "Das eine gilt im virtuellen Leben des Internets, das andere im realen Leben." Zu dem vom Kinderschutzbund in der "Welt am Sonntag" geforderten Versandhandelsverbot für Alkohol und Tabakwaren sagte Hilgers: "Für jugendgefährdende Medien gibt es dies bereits und es hat sich sehr bewährt. Ein Verbot kann schnell und ohne bürokratischen Aufwand verwirklicht werden." Falls Politik und Wirtschaft andere praktikable Vorschläge hätten, sollten sie sie jetzt auf den Tisch legen. Hilgers sprach sich für eine Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz auf bis zu 100.000 Euro aus.

Die Regierung müsse überlegen, "die maximale Bußgeldhöhe von 50.000 Euro zu verdoppeln". Das unterstrich Hilgers mit den Worten: "Bei den Versandhandelsriesen und in besonders schweren Fällen sorgen nur empfindliche Strafen für ein Umdenken." Der Kinderschutzbund kritisiert auch die Online-Händler. Deren Argument, die Zusteller der Paketdienste würden den Jugendschutz missachten, ist laut Hilgers eine "billige Ausrede". "Wer so argumentiert, missachtet das geltende Recht. Wenn ein Händler seine Waren verschickt, ist er eindeutig dafür zuständig, dass der Jugendschutz eingehalten wird", sagte Hilgers der "Welt".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2013

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