Opposition hält an Verfassungsklage gegen AKW-Laufzeitverlängerung fest

Trotz des beschlossenen Atomausstiegs halten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grüne an ihrer Verfassungsklage gegen die von der Bundesregierung im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke fest.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" (Samstagausgabe). Hauptgrund sei die Änderung des Atomgesetzes durch die Bundesregierung. Sie hatte im Zuge der Laufzeitverlängerung den Paragraphen 7d eingeführt und ihn trotz des Atomausstiegs beibehalten.

Er schreibt vor, dass AKW-Betreiber nach dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik dafür zu sorgen haben, dass die Sicherheitsvorkehrungen verwirklicht werden. SPD und Grüne sehen in der neuen Bestimmung eine Absenkung der im Grundgesetz vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Auch die SPD-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen halten ebenfalls ihre Verfassungsklage gegen die Laufzeitverlängerung aufrecht.

Das bestätigte das NRW-Umweltministerium der WAZ-Mediengruppe. Die Länder hatten geklagt, weil sie der Meinung sind, dass der Bundesrat der Laufzeitverlängerung hätte zustimmen müssen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.07.2011

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