Opposition kritisiert "Leisetreterei" gegenüber Türkei

Die Opposition im Bundestag hat die deutsche Regierung scharf für eine zu sanfte Türkei-Politik kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Leisetreterei der Bundesregierung gegenüber Erdogan ist unerträglich und längst gescheitert", sagte Omid Nouripour, außenpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der Berliner Zeitung. Dass die türkische Regierung den deutschen Botschafter in Ankara wegen eines Satire-Videos einbestellt zeige, wie unberechenbar und arrogant der türkische Präsident agiere. "Es ist höchste Zeit, dass Frau Merkel bei kritikwürdigen Themen Erdogan gegenüber die Lautstärke aufdreht."

Auch Linken-Außenpolitikerin Sevim Dagdelen, die bereits am Ostersonntag auf Twitter von der Einbestellung berichtet hatte, forderte, "das Auswärtige Amt muss endlich klar Stellung zur Verteidigung der Pressefreiheit beziehen". Erdogan wolle "offenbar nun auch die Pressefreiheit in Deutschland einschränken", sagte sie der Berliner Zeitung. "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sich zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei weiter ausschweigt. Unsere Grundrechte dürfen nicht auf dem Altar des schäbigen EU-Türkei-Deals geopfert werden." Die türkische Reaktion auf den Satire-Film kritisierte auch SPD-Außenpolitiker Niels Annen als "völlig unangemessen": Erdogan scheine zu glauben, dass die Bundesregierung die deutschen Medien beeinflussen könne und wolle. "Für ein Land, das Mitglied der EU werden möchte, ist dies eine besorgniserregende Einstellung", sagte Annen der Berliner Zeitung.

Er sei sich sicher, dass der deutsche Botschafter das "sehr klar zurückgewiesen" habe. Auch die Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) verurteilte Erdogans Vorgehen "Seine Reaktion ist überzogen", sagte der TGD-Vorsitzende Gökay Sofuoglu der Berliner Zeitung. "Dass er sich auf diese Weise einmischt, ist noch mal eine zusätzliche Satire. Man sollte die Kirche im Dorf lassen und die Satire in Deutschland."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.03.2016

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