Ost-Beauftragter: Soli muss noch mindestens zehn Jahre fließen

Der Solidaritätszuschlag muss nach Ansicht des Ost-Beauftragten der Bundesregierung, Christoph Bergner (CDU), mindestens weitere zehn Jahre bestehen bleiben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Interview der "Welt" sagte Bergner: "Die Einnahmen des Soli werden erst circa in den Jahren 2023 bis 2025 die wichtigsten kreditfinanzierten Leistungen für den Aufbau Ost eingespielt haben." Dies könne man allein auf Basis der heutigen Hochrechnungen kalkulieren. Bergner wies darauf hin, dass die kreditfinanzierten Ausgaben des Bundes für den Aufbau Ost etwa 400 Milliarden Euro betragen.

"Diese Ausgabensumme wird bis 2019 durch die Einnahmen des Solidaritätszuschlages noch nicht gedeckt sein", betonte der CDU-Politiker. Er kritisierte die Forderung der Liberalen nach Abschaffung des Soli scharf: "Die Begründung der FDP, man brauche den Soli nicht mehr für Finanzierungen der deutschen Einheit, ist unzutreffend, wenn wir die Staatsschulden für den Aufbau Ost abtragen wollen." Ihn befremde der Nachdruck, mit dem die FDP die Soli-Abschaffung fordere.

"Wir sind uns in der Koalition eigentlich einig, dass unsere steuerpolitischen Prioritäten anderswo liegen. Wir wollen in erster Linie die kalte Progression abbauen." Wenn man eine "redliche Einnahmen-Ausgaben-Bilanz" des Solidaritätszuschlags wolle, dann müsse man in dieser Debatte aber auch die kreditfinanzierten Leistungen für den Osten der Vergangenheit einbeziehen.

Der Beauftragte für die Neuen Bundesländer brachte zudem eine langfristige Umbenennung des Solidaritätszuschlags ins Gespräch. "Im Zuge des nächsten Länderfinanzausgleichs wird man den Soli irgendwann auch nicht mehr Soli nennen können. Man wird dann vielleicht einen neuen Namen finden", sagte der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium.

Er sagte weiter: "Wenn der Bund die Kosten für den Aufbau Ost getilgt hat, aber für andere Aufgaben Sonderzuweisungen leisten muss, kann ich mir gut vorstellen, dass auch die FDP dann feststellt, dass wir einen Zuschlag im Einkommens- und Körperschaftssteuerbereich für solche Bundesleistungen brauchen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.07.2013

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