Ostbeauftragte lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn im Osten ab

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), lehnt auf den Osten zugeschnittene Ausnahmen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Ausnahmen sind im Koalitionsvertrag definiert", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). "Ich halte nichts davon, weitere Ausnahmen zu schaffen - auch nicht für Ostdeutschland. Außerdem gibt es ja eine Öffnungsklausel, die besagt: Wer den Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht zahlen kann, kann vorher einen entsprechenden Tarifvertrag schließen und so einen Aufschub bis Ende 2016 erreichen. Aktuell haben wir in Ostdeutschland eine - Entschuldigung - unterirdische Tarifbindung. Mit dem Mindestlohngesetz stärken wir die Tarifautonomie." Gleicke fügte hinzu: "Schon jetzt singt die mittelständische Wirtschaft das Klagelied vom Fachkräftemangel. Mir haben Unternehmer schon vor Jahren in meinem thüringischen Wahlkreis unweit von Bayern gesagt: `Wir brauchen Fachkräfte. Wenn wir die nicht anständig bezahlen, ziehen die 20 Kilometer weiter.` Außerdem sagen mir viele Leute: `Ich möchte schon, dass diejenige, die mir die Haare schneidet, am Monatsende ihre Miete bezahlen kann.` Es geht nicht, dass Menschen den ganzen Tag arbeiten und nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. Mir ist das peinlich."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.02.2014

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