Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke (SPD), lehnt auf den Osten zugeschnittene Ausnahmen bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die Ausnahmen sind im Koalitionsvertrag definiert", sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). "Ich halte nichts davon, weitere Ausnahmen zu schaffen - auch nicht für Ostdeutschland. Außerdem gibt es ja eine Öffnungsklausel, die besagt: Wer den Mindestlohn zum 1. Januar 2015 nicht zahlen kann, kann vorher einen entsprechenden Tarifvertrag schließen und so einen Aufschub bis Ende 2016 erreichen. Aktuell haben wir in Ostdeutschland eine - Entschuldigung - unterirdische Tarifbindung. Mit dem Mindestlohngesetz stärken wir die Tarifautonomie." Gleicke fügte hinzu: "Schon jetzt singt die mittelständische Wirtschaft das Klagelied vom Fachkräftemangel. Mir haben Unternehmer schon vor Jahren in meinem thüringischen Wahlkreis unweit von Bayern gesagt: `Wir brauchen Fachkräfte. Wenn wir die nicht anständig bezahlen, ziehen die 20 Kilometer weiter.` Außerdem sagen mir viele Leute: `Ich möchte schon, dass diejenige, die mir die Haare schneidet, am Monatsende ihre Miete bezahlen kann.` Es geht nicht, dass Menschen den ganzen Tag arbeiten und nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen. Mir ist das peinlich."
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.02.2014 Zur Startseite