Ostdeutsche Ministerpräsidenten fordern mehr Zuwanderung in den Osten

Mehrere Ministerpräsidenten ostdeutscher Länder haben sich für mehr Zuwanderung in den Osten ausgesprochen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte der "Welt am Sonntag": "Wir kennen das Demografie-Problem, deshalb sagen wir in Sachsen: Wir müssen Ausländer ins Land holen. Gerade der Osten braucht mehr Zuwanderung." Der thüringische Minsiterpräsident Bodo Ramelow erklärte in der Zeitung: "Deutschland braucht Zuwanderung, und der Osten ist ganz besonders darauf angewiesen."

Thüringen habe gute Chancen als weltoffenes Land. "Wir können gar nicht genug Hände und Köpfe kriegen für die Arbeit, die zukünftig geleistet werden muss. Darüber müssen wir mit den Menschen reden."

Auch der Regierungschef von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), verdeutlichte, dass Zuwanderung "gerade für die ostdeutschen Länder Entwicklungschancen" biete. Auch wenn im Zuwanderungsrecht in den letzten Jahren einiges erreicht worden sei, "sollten die bundesrechtlichen Zuwanderungsregelungen erneut auf den Prüfstand gestellt werden", forderte er. Als konkrete Maßnahme für mehr Migranten im Osten sprach sich Tillich dafür aus, die Mindestverdienstgrenzen bundesweit drastisch zu senken: "Die Blue Card für ausländische Fachkräfte verlangt für einen Zuwanderer aus einem Nicht-EU-Land als Mindestgehalt über 40.000 Euro pro Jahr. Für Sachsen ist dies zu hoch", kritisierte er die jetzigen Regelungen. Der Mindestverdienst eines Facharbeiters in Ostdeutschland liege dagegen bei rund 25.000 Euro im Jahr, rechnete Tillich vor. Er forderte: "Wir müssten uns an dieser Summe orientieren, da hier das demografische Defizit deutlicher ist."

Jahrelang habe die Politik den Deutschen erzählt, "Zuwanderung müsse begrenzt werden, weil Zuwanderer den Deutschen die Arbeitsplätze wegnehmen", monierte Tillich. "Dann kam die Freizügigkeit in der EU, und wir stellten fest, da passiert ja gar nichts Schlimmes." Die Blue-Card-Regeln der EU sehen vor, dass ein Angehöriger aus einem Nicht-EU-Staat einen Arbeitsvertrag mit einem Jahresgehalt von mindestens 48.400 Euro vorweisen muss. Wer einen Hochschulabschluss in einem sogenannten MINT-Beruf oder als Arzt hat, muss mindestens 37.752 Euro verdienen, um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.01.2015

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