Otto-Erbe schließt Vorstandposten auch für die Zukunft aus

Benjamin Otto, Milliardärserbe und Sohn von Michael Otto, schließt einen Vorstandposten in dem Familienunternehmen auch für die Zukunft aus.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - "Ich habe lange überlegt und herausgefunden, dass eine Vorstandsfunktion nicht der richtige Weg ist", sagte Benjamin Otto der "Welt". Der Druck, der auf ihm gelastet habe, sei sehr groß gewesen. "Seit ich 14 Jahre alt war, wusste ich, dass ich irgendwann die Entscheidung treffen muss, ob ich in den Konzern meines Vaters gehen werde", sagte der 39-jährige Manager.

Zuletzt während seiner Arbeit in der Tochterfirma Collins sei es sogar öffentlich erörtert worden, was er in Zukunft machen werde. Stattdessen will Benjamin Otto nun die Rolle eines gestaltenden Gesellschafters übernehmen und in verschiedene Gremien der Familienunternehmen einziehen. Auch den Einzug in den Aufsichtsrat der Otto Group kündigte er in dem Gespräch an.

Die Otto Group stehe vor Herausforderungen, unter anderem müsse die digitale Transformation vorangetrieben werden. "Deshalb sind jetzt Weichenstellungen notwendig, die an der einen oder anderen Stelle radikaler ausfallen werden als in früheren Jahren", sagte Otto. Er habe mit seinem Vater etwa 15 Themen ausgemacht und besprochen, die eine hohe Relevanz hätten.

All dies will Benjamin Otto außerhalb des Vorstandsgremiums erarbeiten. "Für die operative Arbeit gibt es sicherlich Menschen, die das besser können als ich", sagte er. "Ich bin ein besonders gründlicher Mensch, das geht vielleicht eine Zeit lang gut als Vorstand eines Unternehmens. Aber manchmal ist es auch ein kleiner Widerspruch zur Tagesarbeit", sagte Otto. Als Flucht vor der Verantwortung sieht der Familiensohn seine Entscheidung nicht. "Nein, so sehe ich das nicht, im Gegenteil. Ich übernehme Verantwortung im Gesellschafterrat, im Stiftungsrat und in zahlreichen Gremien unserer Firmen", sagte Otto. Der Stiftung gehört die Mehrheit der Gesellschafteranteile an der Otto Group.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.04.2015

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