Papier kritisiert strafbefreiende Selbstanzeige

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich habe meine Zweifel, ob diese Bestimmung zur tatsächlichen Steuergleichheit beiträgt", sagte er im Interview der "Welt". Er halte das Instrument der Selbstanzeige "zumindest für reformbedürftig". Es sei verfassungsrechtlich geboten, nach dem Grundsatz der Steuergleichheit vorzugehen.

Dazu gehöre eine gleichmäßige tatsächliche Belastung der Steuerbürger. Bei Vorgängen mit Auslandsbezug halte er zwischenstaatliche Vereinbarungen wie ein Steuerabkommen mit der Schweiz für "grundsätzlich unerlässlich", betonte Papier. "Nur sie können ein strukturelles Vollzugsdefizit ausschließen."

Daher solle man die völkerrechtliche Vereinbarung auch nutzen. Besorgt äußerte sich Papier über Verletzungen des Steuergeheimnisses. "In der vorzeitigen Weitergabe höchst persönlicher Daten liegt ein erheblicher Grundrechtseingriff, der nicht gerechtfertigt ist", sagte er.

Allen, die in den Behörden tätig seien, müsse man deutlich machen, dass der Bruch des Steuergeheimnisses rechtswidrig sei. Papier betonte: "Unsere Rechtsordnung sieht dafür scharfe Sanktionen vor. Das reicht von der Bestrafung bis hin zu einer Staatshaftung wegen Amtspfichtverletzung, sofern dem Betroffenen ein Schaden entstanden ist."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.05.2013

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