Paritätischer ruft zu Klagen gegen neues Rentengesetz auf

Nachdem Juristen des Bundestags verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 angemeldet haben, hat der Paritätische Wohlfahrtsverband Betroffene dazu aufgerufen, gegen das Gesetz zu klagen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt, was auch der Paritätische Wohlfahrtsverband bereits seit Wochen beklagt: Die Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der sogenannten Rente mit 63 ist willkürlich, sachlich verfehlt und wirft große verfassungsrechtliche Bedenken auf", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, "Handelsblatt-Online". Das betreffe nicht nur die durch die Bundestagsjuristen noch einmal monierte Ungleichbehandlung nach dem Grund der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Rente. Nach Einschätzung seines Verbands liege auch eine Ungleichbehandlung von Arbeitslosen vor, die Arbeitslosengeld 1 bezögen oder aber in der Vergangenheit Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe, sagte Schneider weiter.

"Auch hier liegt eine klare, weil willkürliche Diskriminierung von Personengruppen vor, die weniger in der Sache, als vielmehr koalitionspolitisch begründet ist. Wir können den Betroffenen nur raten, vor das Sozialgericht zu ziehen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.07.2014

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