Parlamentarisches Kontrollgremium will sich erneut mit BND-Spion befassen

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wird sich bei seiner nächsten regulären Sitzung am 10. September erneut mit dem Fall des Anfang Juli enttarnten BND-Spions befassen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Es ist weder der richtige Weg noch der richtige Zeitpunkt, sich jetzt zu einzelnen Aktenstücken zu äußern. Das Gremium wird sich in der nächsten Woche nochmal mit dem Thema befassen", sagte der Vorsitzende des Gremiums, Clemens Binninger (CDU), der "Berliner Zeitung" (Mittwochausgabe). Der stellvertretende Vorsitzende Burkhard Lischka (SPD) hat nach eigenen Angaben noch Fragen.

Zuvor war bekannt geworden, dass die von dem 31-jährigen Markus R. an die USA weitergeleiteten Informationen noch weitreichender waren als bisher angenommen. So befanden sich in den Unterlagen Verlaufs- und Ergebnisprotokolle von Gesprächen, die BND-Präsident Gerhard Schindler und sein Stellvertreter mit den Geheimdienstchefs anderer Länder führten – kurioserweise auch von Gesprächen mit US-Vertretern, an denen diese offenbar besonderes Interesse hatten, um zu erfahren, welches Fazit der BND aus einzelnen Begegnungen zog. Zudem gab es in den Materialien eine Übersicht der BND-Residenzen mit den Namen und Adressen der jeweiligen Agenten sowie Konzepte zur Gegenspionage.

Das weitergegebene Auftragsprofil des Auslandsgeheimdienstes führte schließlich nicht allein die Namen von Ländern auf, die der BND im Auftrag des Bundeskanzleramtes überwachen sollte. Es beinhaltete auch detaillierte Anweisungen, was genau in den Ländern auszuforschen sei. Unterdessen geht der ehemalige BND-Präsident Hans-Georg Wieck davon aus, dass sich die Tiefe der Informationen auch auf das Strafmaß auswirken wird, mit dem der Spion zu rechnen hat.

"Das erhöht die Qualität des Verrats, der zweifellos ein Landesverrat ist", erklärte er gegenüber der Zeitung. "Und das wird sich strafrechtlich negativ bemerkbar machen." Markus R. war vor zwei Monaten festgenommen worden.

Gegen ihn ermittelt der Generalbundesanwalt. Das Strafmaß bei Landesverrat beträgt mindestens ein Jahr, in besonders schweren Fällen auch fünf Jahre oder mehr. Wieck betonte überdies, "dass die USA seine Informationen auch auf diplomatischem Wege hätten erlangen können", und fügte hinzu: "Die Amerikaner hätten dessen Spionage-Angebot zurückweisen können und müssen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.09.2014

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