Polizei-Gewerkschaft mit Urteil zu "Rocker-Kutten" unzufrieden

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kritisiert, der das Tragen sogenannter Rocker-Kutten in zwei Fällen für nicht strafbar erklärt hatte.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Urteil aus Karlsruhe hat bei uns nicht gerade für große Freude gesorgt", sagte er am Donnerstag im Gespräch mit dem Radioprogramm NDR Info. Wendt versteht die Karlsruher Entscheidung als klaren Auftrag an die Politik: Sie müsse die Polizei mit den entsprechenden Mitteln ausstatten, damit eine eindeutige Beweisführung gegen kriminelle Rocker-Gruppen gewährleistet sei. "Die Politik neigt dazu, sich auf Verbotsverfügungen zu beschränken. Sie glaubt, damit bereits die Wirklichkeit zu verändern. Aber das ist nicht der Fall." Auch wenn er sich eine andere Entscheidung gewünscht hätte, habe das Urteil des BGH jetzt zumindest für rechtliche Klarheit gesorgt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.07.2015

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