Präsident des Bundesfinanzhofs warnt vor Finanztransaktionssteuer

Der neue Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, hat vor den Folgen der geplanten Finanztransaktionssteuer gewarnt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn die Finanztransaktionssteuer eingeführt wird, dann gehe ich davon aus, dass die Finanzgerichte viel Arbeit bekommen werden", sagte Mellinghoff im Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Focus". Es sei auch "völlig klar, dass Steuerpflichtige Vermeidungsstrategien entwickeln, wenn neue Steuern eingeführt werden. Besonders der Finanzmarkt ist sensibel, Geld ist scheu wie ein Reh, lautet ein alter Spruch."

Mellinghoff geht davon aus, dass die von der Bundesregierung vorangetriebene Einführung der Zwangsabgabe alle Anlageprodukte trifft, die an der Börse gehandelt werden, und sich damit nicht nur auf Reiche, sondern auf die Geldanlage jedes Sparers auswirken werde. Scharf kritisierte der frühere Bundesverfassungsrichter die geplante Mediation vor den Finanzgerichten als "Fehlentwicklung". Er sagte, "glücklicherweise ist das bisher nur vom Bundestag verabschiedet, aber nicht vom Bundesrat gebilligt worden. Ich setze auf die Vernunft der Landesregierungen, dass sie dieses Vorhaben stoppen." Das Steuerrecht lebe davon, dass es gesetzmäßig und gleichmäßig vollzogen wird. Daran sei ein Güterichter nicht gebunden, der streitende Parteien zusammenführen solle.

"Wenn jeder vor dem Finanzgericht mit dem Finanzamt verhandeln kann, wie viel an Steuern fällig wird, dann stellen wir die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung zur Disposition. Das ist unseres Staates unwürdig", so Mellinghoff zu "Focus". Roman Herzog habe betont, dass der Gleichheitssatz die Magna Carta des Steuerrechts sei.

Alle Steuerzahler würden zum Verlierer. Denn: "Der Bürger kann nicht mehr sicher sein, dass sein Nachbar zu gleichen Bedingungen besteuert wird." Für besonders klagefreudig in Steuersachen hält Mellinghoff die Deutschen nicht: "Ich habe eher das Gefühl, dass sich die Deutschen fatalistisch mit dem katastrophalen Zustand des Steuerrechts abfinden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.01.2012

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