Priesterschaft wehrt sich gegen Überprüfung ihrer Personalakten auf Missbrauchsfälle

Kurz vor dem Papstbesuch regt sich in der Priesterschaft heftiger Widerstand gegen die externe Überprüfung von Personalakten der Kirche auf mögliche Missbrauchsfälle.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies berichtet das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel". Die Deutsche Bischofskonferenz hatte kürzlich dem Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, Christian Pfeiffer, den Zugriff auf die vertraulichen Akten von allen 27 Bistümern für ein dreijähriges Forschungsprojekt erlaubt. Dieses "juristisch wie menschlich höchst bedenkliche Vorgehen der deutschen Bischöfe" verstoße "gegen die Kirchliche Datenschutzordnung", kritisiert das "Netzwerk katholischer Priester".

Guido Rodheudt, einer der Sprecher und zugleich Pfarrer in Herzogenrath bei Aachen, verweist darauf, dass "auch im normalen Arbeitsrecht Dritte keinen Anspruch auf Herausgabe der Personalakten haben". Das Netzwerk von rund 500 zumeist konservativen Priestern fordert die Bischofskonferenz auf, "von dem Projekt Abstand zu nehmen". Man begrüße zwar das Anliegen, Missbrauch aufzudecken und zu verhindern, doch so würden die Persönlichkeitsrechte aller Kleriker radikal verletzt, da ihre "Privatsphäre Dritten überlassen" werde.

Bei dem deutschlandweit agierenden Priesternetzwerk sind seit dem Beschluss der Bischöfe zahlreiche Beschwerden eingegangen. Auch der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans teilt die Bedenken. In einer Stellungnahme, mit der das Netzwerk Anfang kommender Woche an die Öffentlichkeit gehen will, heißt es, die Bischofskonferenz erwecke den Eindruck, dass die "Akteneinsicht ohne Einwilligung des Einzelnen alle Priester, Diakone und Ordensangehörige dem Generalverdacht von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen" unterstelle.

Dies sei "ein falsches Signal" an die Öffentlichkeit und "ein ungeheuerlicher Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Klerikern und ihren Bischöfen". Die Bischofskonferenz versichert, die allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen Standards einzuhalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.08.2011

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