Professor: NRW-Studiengebühren haben keine rechtliche Grundlage

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) - Der Düsseldorfer Landtag könnte die Abschaffung der Studienbeiträge beschließen, da es keine rechtlichen Grundlagen für deren Erhebung gibt.

Diese Auffassung vertritt der Bonner Professor für öffentliches Recht, Klaus Ferdinand Gärnitz gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagausgabe). "Er kann ja dann nicht Studienbeiträge ohne rechtliche Grundlagen erheben", sagte Gärnitz. Die Universitäten müssten dann trotz fehlender Einnahmen aber weiterhin wie bisher finanziert werden.

Gleichzeitig betont Gärnitz, Rüttgers sei auch als geschäftsführender Ministerpräsident nicht verpflichtet, im Bundesrat die Beschlüsse im Sinne der neuen Landtagsmehrheit zu fällen. "Das Parlament kann da keine Vorgaben machen", betonte der Jurist. Die Mehrheiten im Bundesrat sind knapp, wichtige künftige Entscheidungen zu Steuern oder etwa Atomkraft würden vom "Ja" oder "Nein" aus NRW abhängen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.06.2010

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