Proteste entlang der Castor-Strecke bleiben verboten

Entlang der Strecke des Castor-Transportes darf auch weiterhin nicht protestiert werden.

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) - Das entschied am Dienstag der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Die Richter lehnten damit zwei Eilanträge gegen das zweitägige Versammlungsverbot an der dortigen Strecke, das von der Stadt Karlsruhe verhängt worden war, ab. Das Verbot sei "fehlerfrei und verhältnismäßig", hieß es in der Urteilsbegründung.

Bereits am Montag waren Eilanträge von Aktivisten abgelehnt worden. Momentan rollt erneut ein Transport mit radioaktivem Material Richtung Zwischenlager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Der Castor soll am Donnerstag sein Ziel erreichen.

Die genaue Strecke des Transports wird wie üblich geheim gehalten. Am Dienstag kam es in mehreren Städten zu Demonstrationen, Atomkraftgegner ketteten sich außerhalb von Karlsruhe zudem an Gleise. Elf Demonstranten wurden vorübergehend festgenommen.

Der aktuelle Transport soll der letzte nach Lubmin sein.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.02.2011

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