Psychiater halten Urteil zur Sicherungsverwahrung für kaum umsetzbar

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherungsverwahrung von Schwerststraftätern ist nach Auffassung der Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) kaum umsetzbar.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Göttinger Psychiater Jürgen L. Müller, Leiter der Forensik in der DGPPN, sagte dem Nachrichtenmagazin "Focus", die Menge der vom Gericht angeordneten Gutachten sei in der zur Verfügung stehenden Zeitspanne nur schwerlich zu schaffen: "Auf sehr wenige ausgewiesene Experten kommt sehr viel Arbeit zu." Allein für ein Gutachten müsse ein Psychiater mit 50 bis 100 Arbeitsstunden rechnen. Noch dramatischer sieht der Experte die künftigen hohen Anforderungen an die Therapie.

Schon jetzt, so Müller, "fehlen uns so viele qualifizierte Kräfte, dass wir in diesem Bereich viele Stellen nicht besetzen können." Diese Situation werde sich nun noch einmal "massiv verschärfen". Vergangene Woche hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Sicherungsverwahrung für illegal erklärt.

Bis Ende des Jahres müssen daher mindestens 100 Verbrecher, darunter viele Triebtäter, neu begutachtet werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.05.2011

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