RWE klagt gegen Atom-Moratorium

Im Gegensatz zu dem Düsseldorfer Eon-Konzern will der Energieversorger RWE eine Klage gegen die Abschaltung eines AKW einreichen.

Kassel (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe) klagt RWE Power beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegen die dreimonatige Einstellung des Betriebes des Atomkraftwerks Biblis. Der Energiekonzern argumentiert mit der fehlenden Rechtsgrundlage für das Moratorium. Die Bundesregierung hatte sich auf Paragraf 19 Absatz 3 des Atomgesetzes bezogen.

Darin heißt es, der Betrieb eines AKW könne "einstweilen oder endgültig eingestellt" werden, wenn ein rechtswidriger Zustand bestehe oder sich Gefahren "für Leben, Gesundheit und Sachgüter ergeben können". Die deutschen Atomanlagen erfüllen "die geltenden Sicherheitsanforderungen", daher fehle die rechtliche Grundlage für die Betriebseinstellung, so RWE. Zudem argumentiert der Konzern mit der Wahrung der Interessen seiner Aktionäre. Die Kernkraftwerke Unterweser, Krümmel, Biblis A und B, Philippsburg 1, Isar 1, Neckarwestheim 1 sowie Brunsbüttel wurden wegen der Aussetzung der Laufzeitverlängerung durch die schwarz-gelbe Bundesregierung heruntergefahren bzw.

waren zu diesem Zeitpunkt wegen Wartungsarbeiten nicht in Betrieb. Bei einigen Reaktoren ist ungewiss, ob sie nach Ablauf des Moratoriums wieder in Betrieb gehen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.03.2011

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