Rechnungshof rügt Lockerung des Vergaberechts

Das größte Konjunkturpaket in der Geschichte der Bundesrepublik hat zu erheblichen Fehlentwicklungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geführt.

Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Ergebnis kommt ein nichtöffentlicher Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) vorliegt. Die Kritik der Finanzkontrolleure richtet sich gegen die Lockerung des Vergaberechts, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführt wurde. "Die Vergaberechtslockerungen haben zu Einschränkungen des Wettbewerbs und der Transparenz geführt, die in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen stehen", heißt es in dem Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.

Um die Folgen der internationalen Finanzkrise für die Realwirtschaft abzumildern und die deutsche Wirtschaft anzukurbeln, hatte die Bundesregierung im Januar 2009 das Konjunkturpaket II in Höhe von 50 Milliarden Euro geschnürt. Die damit beschlossenen Investitionen sollten möglichst schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Darum wurde das Vergaberecht für öffentliche Aufträge gelockert.

Den Beschaffern von Bund, Ländern und Kommunen war es damit gestattet, Bauaufträge sowie Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu bestimmten Auftragswerten ohne nähere Begründung "freihändig", also ganz ohne Ausschreibung, zu vergeben oder nur eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen Der BRH bewertete nun in seinem Bericht die Auftragsvergabe bei Dienstleistungen und Lieferungen – nicht aber bei Bauleistungen – durch die Bundesverwaltung nach dem "Beschleunigungserlass". Fazit: Mehr als 80 Prozent der Aufträge wurden freihändig vergeben. Dieses Verfahren sei nun bevorzugt gewählt worden.

Zwar habe die Prüfung keine Anhaltspunkte für konkrete Korruptionsfälle oder erhöhte Beschaffungspreise ergeben, heißt es in dem Gutachten. Insgesamt hätten die Vergaberechtslockerungen aber "nur wenige" und zudem vorwiegend "gefühlte" Vorteile gebracht. So sei die Zeitersparnis laut Vergabestellen gering gewesen.

"Der Bundesrechnungshof hält es aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse für sachgerecht, dass der Bund die Vergaberechtslockerungen nicht verlängert hat", heißt es abschließend. Dieses Fazit ist brisant. Denn während das Bundeswirtschaftsministerium die Regelung für den Bund Ende 2010 auslaufen ließ, haben etliche Bundesländer die "flexible" Handhabung beibehalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.10.2011

Zur Startseite