Rechtsexperten: Schadensersatz bei fehlendem Betreuungsplatz

Rechtsexperten gehen davon aus, dass Eltern ab August 2013 Schadensersatz verlangen können, wenn sie weniger verdienen, weil sie sich mangels Betreuungsplätzen selbst um ihre Kinder kümmern müssen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Habe ein Elternteil wegen der Betreuung eines zwei- oder dreijährigen Kindes Einkommensverluste, müssten die Kommunen "Schadensersatz aus Amtshaftung" leisten, sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht. Dieser Schadensersatz umfasse den Verdienstausfall, der auf fehlende Betreuungsmöglichkeiten zurückzuführen ist.

Der erwartete Mangel an Plätzen zur Kinderbetreuung dürfte die Kommunen damit teurer zu stehen kommen als bislang angenommen. Ab 1. August 2013 haben Zwei- und Dreijährige erstmals bundesweit einen Anspruch gegenüber dem Staat auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer ausgebildeten Tagesmutter. Zu diesem Zeitpunkt könnten noch mehr Betreuungsplätze fehlen als von der Bundesregierung vorhergesagt.

Nach neuen Berechnungen der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik werden am Stichtag sogar 80.000 Plätze mehr benötigt als ursprünglich angenommen. Bundesfamilienministerin Schröder hatte ihre Prognose kürzlich nur um 30.000 Plätze angehoben.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.06.2012

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