Regierungskoalition knickt erneut vor Pharmalobby ein

In einem Änderungsantrag der Regierungskoalition zum neuen Arzneigesetz wird erneut eine Forderung der Pharmakonzerne übernommen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - So soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Entscheidungsgremium für Kassenpatienten, künftig ein neues Medikament nur noch ablehnen können, wenn er dessen Unzweckmäßigkeit beweisen kann. Dies berichtet der "Spiegel". Damit soll die Beweislast umgekehrt werden.

Bisher reichte es, wenn der G-BA feststellte, dass der Nutzen eines Medikaments nicht belegt ist. Dann mussten die Kassen es auch nicht bezahlen. Grundlage der geplanten Gesetzesänderung ist offenbar ein Gutachten der Anwaltskanzlei Clifford Chance im Auftrag des Verbandes der forschenden Pharmaunternehmen (VfA).

Dort heißt es, dass "der Beschluss über die Nutzenbewertung nicht den Feststellungen der Zulassungsbehörde widersprechen darf". Im Änderungsantrag der Koalition heißt es fast identisch: Der G-BA "darf den Nutzen eines Arzneimittels nicht abweichend von der Beurteilung der Zulassungsbehörde bewerten". Die geplante Änderung ist gravierend.

"Das heißt im Umkehrschluss, dass der Nutzen eines Präparats künftig schon durch die Zulassung bewiesen sein soll. Das ist der Wahnsinn!", so Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung Arzneimittel beim Spitzenverband der Krankenkassen. "Dem VfA ist es grandios gelungen, die Politik einzuleimen."

Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kritisiert die geplante Änderung als "großen Nachteil für Patienten".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.09.2010

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