Rente mit 63: Arbeitsagentur warnt vor Extrakosten in Milliardenhöhe

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet mit zusätzlichen Kosten von bis zu über einer Milliarde Euro, sollte die Rente mit 63 unverändert Gesetz werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das machte BA-Chef Frank-Jürgen Weise nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) am Mittwoch vor dem Haushaltsausschuss des Bundestags klar. Dem Gesetzentwurf zufolge könnten langjährig Beschäftigte unter Umständen bereits mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten. Sie müssten sich nur arbeitslos melden und könnten dann ab 63 die neue Rentenregelung in Anspruch nehmen.

Hintergrund: Beschäftigte dürfen für die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren innerhalb von 45 Renten-Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I bezogen haben. Arbeitnehmer ab 58 Jahren wiederum erwerben nach vier Jahren ununterbrochener Beschäftigung einen Anspruch auf 24 Monate ALG I. Das würde ihnen ermöglichen, bereits im Alter von 61 Jahren die Arbeit aufzugeben. BA-Chef Weise rechnete den Mitgliedern des Haushaltsausschusses drei Szenarien vor, mit denen sich die Bundesanstalt für Arbeit auf das Problem vorbereitet.

Sollten fünf Prozent derjenigen, die Anspruch auf Rente mit 63 haben, bereits mit 61 ihre Jobs aufgeben, würden die Ausgaben für Arbeitslosengeld I um 190 Millionen Euro steigen. Machten 15 Prozent davon Gebrauch, lägen die Kosten bei etwa einer Milliarde Euro. Sind es 25 Prozent, rechnet die Bundesanstalt mit 1,7 Milliarden Euro zusätzlicher Ausgaben für das ALG I. Damit dürften die zusätzlichen Kosten für die Arbeitsagentur ähnlich hoch sein wie die Kosten der Rente mit 63 für die Rentenkasse.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge rechnet der Bund hier mit Kosten von anfänglich 0,9 Milliarden Euro in diesem Jahr und bis zu 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2030. Die Haushaltsexpertin der Grünen, Ekin Deligöz, warnte im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung", das Rentenpaket der Bundesregierung "droht zum Fass ohne Boden zu werden". Zu den "immensen direkten Kosten kommen beträchtliche indirekte Kosten hinzu". Der "wohl kaum vermeidbare Anreiz zur Frühverrentung" in dem Gesetz könne "schnell zu jährlichen Belastungen in Milliardenhöhe anwachsen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.02.2014

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