Rentner bekommen trotz Fehler der Rentenkassen zu geringe Nachzahlungen

Tausenden von Berechnungsfehlern der Rentenversicherung betroffenen Rentnern drohen auch bei den angekündigten Nachzahlungen erhebliche Nachteile.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe) bekommen die Rentner die entgangenen Zahlungen nur für eine Dauer von maximal vier Jahren ersetzt. Dabei können die Renten über eine Dauer von bis zu zehn Jahren falsch berechnet worden sein. Die Nachzahlungsdauer von maximal vier Jahren ist im Sozialgesetzbuch so geregelt.

Die Rentenversicherung bestätigte der Zeitung, dass auch in der jetzt bekannt gewordenen großen Zahl von Fällen von nicht berücksichtigten Kinderzuschlägen und falsch berechneten Berufsausbildungszeiten so verfahren wird. Da die Kinderzuschläge für Witwen und Witwer bereits 2002 eingeführt wurden, könnten Rentner aber Ansprüche für die Dauer von zehn Jahren haben. Wer schon damals Anspruch auf den Zuschlag hatte, bekommt also nun nur rückwirkend bis Mitte 2008 Nachzahlungen, sechs Jahre weniger als ihm eigentlich zusteht.

Eine Witwe mit einem Kind könnte laut dem Blatt rund 3.500 Euro weniger erstattet bekommen als ihr zusteht. Der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater haben Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) deshalb aufgefordert, den betroffenen Rentnern alle entgangenen Ansprüche nachzuzahlen. "Der Fehler liegt eindeutig bei der Rentenversicherung", sagte VdK-Präsident Ulrike Mascher.

Es widerspreche "elementar dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn die Rentner nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist" würden. Mascher: "Ich fordere Sozialministerin von der Leyen auf, sich dafür stark zu machen, dass die volle Nachzahlung geleistet wird. Betroffene sind nämlich vor allem Witwen mit niedrigen Renten. Hier kann sie schnell etwas gegen Altersarmut tun." Der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, Martin Reißig, sagte der Zeitung: "Es ist höchst ungerecht, dass die Betroffenen nur für maximal vier Jahre Nachzahlungen erhalten. Wenn die Rententräger nachweislich wegen eigener Fehler jahrelang zu wenig gezahlt haben, darf das nicht auf Kosten der Rentner gehen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.08.2012

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