Richter entscheiden über Haft für Berliner Terrorverdächtige

Nach der Festnahme der beiden Terrorverdächtigen in Berlin entscheiden die Richter am Freitag über einen Haftbefehl.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Den Verhafteten müsse ein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden, sagte eine Justizsprecherin. Rein rechtlich dürfen die beiden Männer bis zum Ablauf des Tages nach der Festnahme ohne Haftbefehl festgehalten werden.

Dann müssen sie "entweder vorgeführt oder freigelassen" werden. Die Ermittler werteten indessen sichergestelltes Material aus. Sie hatten bei der Durchsuchung am Donnerstag Computer, Dateien und USB-Sticks konfisziert.

Das Bundesinnenministerium geht derzeit nicht von einer verschärften Sicherheitslage aus. Demnach gebe es "keine konkreten Anschlagspläne", so eine Sprecherin. Die Festnahme entfachte zudem erneut eine Debatte über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

Aus der Union mehren sich die Forderungen nach einer vorsorglichen Datenspeicherung. Frau Leutheusser-Schnarrenberger machte dagegen erneut deutlich, dass sie keinen Anlass für eine weitere Verschärfung der Gesetze sehe.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.09.2011

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