Richter fordern Gleichbehandlung für homosexuelle Paare bei Grunderwerbsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag ein Ultimatum zur steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gestellt.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Bis zum 18. Juni müsse ein Gesetz vorliegen, durch das gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bei der Grunderwerbssteuer so behandelt werden wie Ehepaare, heißt es in einem Schreiben des Vize-Präsidenten Ferdinand Kirchhof an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. "Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, beabsichtigt der Senat, das weitere Vorgehen in dieser Normenkontrolle, insbesondere die Entscheidung ob eine Vollstreckungsanordnung nach Paragraf 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz angezeigt ist, auf die Tagesordnung" seiner Sitzung am 18. und 19. Juni zu setzen, schreibt Kirchhof weiter. Hintergrund ist ein Urteil der Verfassungsrichter vom 18. Juli des vergangenen Jahres.

Die Karlsruher Richter hatten es als grundgesetzwidrig eingestuft, dass die Gleichbehandlung bei der Grunderwerbssteuer nicht sofort bei der Einführung der Homo-Ehe etabliert worden war. Erst von Dezember 2010 an hatte der Gesetzgeber den Lebenspartnern die Steuervorteile beim Kauf einer Immobilie eingeräumt, die für Eheleute seit eh und je gelten. Bis Ende 2012 wollten die Richter diese Thematik geändert sehen.

Die Ankündigung des Gerichts, möglicherweise eine Vollstreckungsanordnung zu erlassen, ist in diesem Stadium des Verfahrens zumindest ungewöhnlich. Allerdings ist die Vorschrift, auf die Kirchhof sich stützt, in der Geschichte des Gerichts schon etwa zwei Dutzend Mal angewendet worden. Danach kann es in seiner Entscheidung bestimmen, "wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln", heißt es in Paragraf 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Was das Gericht genau meint, ist nicht klar. Womöglich will es nachträglich eine Übergangsregelung schaffen. Die schwarz-gelbe Koalition wollte die Gleichbehandlung bei der Grunderwerbssteuer bereits 2012 im Jahressteuergesetz ändern.

Das Vorhaben war aber im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern gescheitert - und zwar weil Union und FDP die Gleichstellung der Homo-Ehe beim Ehegattensplitting nicht wollten. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, sagte, es sei "nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung Urteile des Bundesverfassungsgerichts einfach nicht umsetzt". Hätte die Koalition Gesetzesvorschläge der SPD mitgetragen, wäre die Gleichbehandlung auch bei der Grunderwerbsteuer längst erfolgt, so Oppermann. Sein Amtskollege bei den Grünen, Volker Beck, sagte, "die schwarz-gelbe Mehrheit weigert sich vehement, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe konsequent umzusetzen". Inzwischen gibt es einen neuen Anlauf, für eine Gleichbehandlung bei der Grunderwerbssteuer zu sorgen - eine entsprechende Regelung ist im "Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz" vorgesehen. Dieses liegt derzeit im Vermittlungsausschuss. Die nächste Sitzung ist für den 5. Juni vorgesehen. Es kann also sein, dass die Vollstreckungsanordnung gar nicht notwendig sein wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.05.2013

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