Richterbund kritisiert geplanten Führerscheinentzug an Stelle von Haftstrafe

Der Deutsche Richterbund (DRB) hält nichts von der Absicht von Union und SPD, den Führerschein künftig auch als Alternative zur Freiheitsstrafe einzuziehen sowie auch bei Straftaten wie Diebstahl, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet, hat der Richterbund verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Strafe nicht gegen jeden verhängt werden könne und deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Wer das Pech habe, keinen Führerschein zu besitzen und ihn also auch nicht abgeben könne, müsste stattdessen eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinnehmen, heißt es laut DRB. Ein weiteres Problem würde sich bei der Vollstreckung der Strafe ergeben, schreibt die Zeitung. Bei Führerscheinentzug sei keine Überwachung möglich, ob der Verurteilte dann nicht trotzdem fährt.

Außerdem würde er mit Fahren ohne Fahrerlaubnis eine neue Straftat begehen, was eine Strafbarkeitsspirale ermögliche. Bei dem Vorhaben bestehe laut Richterbund eher der Verdacht, dass in Zeiten knapper Kassen durch Fahrverbote an der kostenintensiven Überwachung einer Strafvollstreckung gespart werden soll.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.11.2013

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