Rot-grüner Wahlprogramm-Streit um Ost-West-Rentenangleichung

Jetzt gibt es zwischen SPD und Grünen auch Wahlkampfstreit um die im Fall eines Regierungswechsels versprochene Ost-West-Rentenangleichung.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung". Streitpunkt ist das von den Grünen im Wahlprogramm versprochene einheitliche Rentenrecht in Ost und West. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, hält den Grünen vor, den Ostdeutschen mit einer lediglich symbolischen Angleichung "Sand in die Augen zu streuen".

Mit der völlig ungenügenden "Neuberechnung" der Rentenwerte gebe es praktisch keinerlei materielle Verbesserung für die Rentner im Osten, beklagte Elke Ferner. Die SPD sichere dagegen mit ihrem Stufenmodell die systematische Angleichung der heute noch geringeren Bewertung der Ost-Rentenanwartschaften auf das West-Niveau zu. Fast 23 Jahre nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit sei die Erhöhung der Rentenzahlbeträge für die Ost-Rentner eine zwingende Notwendigkeit.

Der Chef der Linkspartei, Bernhard Riexinger, beklagte, dass die Grünen mit ihren Renten-Tricks "die Ostrentenangleichung auf Eis" legen würden. Er sagte der Zeitung, die Grünen hätten "ein Rentenprogramm auf Kosten des Ostens". Für die Linkspartei sei dagegen die Rentenangleichung "ein unverrückbarer Kernpunkt".

Im frisch beschlossenen Wahlprogramm der Grünen steht, dass es möglichst schnell ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West geben soll. "Zentrales Ziel ist dabei die Anhebung des Rentenwertes Ost auf den Rentenwert West. Das soll allerdings so geschehen, dass die bisher erworbenen Rentenansprüche konstant bleiben."

Praktisch bedeutet dies lediglich eine Angleichung der Rechengrößen und nicht der Renten. Versicherungssystematisch könnten beispielsweise die Rentenwerte Ost an das Westniveau angehoben werden und gleichzeitig die Zahl der individuell erworbenen Entgeltpunkte abgesenkt werden. Einen ähnlichen Vorschlag hatte bereits die FDP gemacht. Die Bruttorente errechnet sich aus der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte (ein Jahr mit Durchschnittseinkommen Vollzeit entspricht einem Entgeltpunkt), die mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Der Rentenwert Ost liegt aktuell rund elf Prozent unter dem Rentenwert West. Gleichzeitig gibt es für die in Ostdeutschland Erwerbstätigen die sogenannte Höherwertung, das heißt, deren. Einkommen werden für die Rentenberechnung höher bewertet als sie tatsächlich sind.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 11.05.2013

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