SPD: Vorschläge von de Maizière keine ausreichende Antwort auf Flüchtlingszahlen

Die SPD will sich in der Flüchtlingsfrage von der Union absetzen: In einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog zur Asylpolitik der SPD-Bundesministerien heißt es, die Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) seien "keine ausreichende Antwort" auf die Flüchtlingszahlen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Gegensatz zum Innenminister will die SPD Sachleistungen – wenn überhaupt – nur an Flüchtlinge in Erstaufnahmestellen ausgeben, weil diese Leistungen im Vergleich zu Geldleistungen sehr hohe Verwaltungskosten hätten. Wie das Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" berichtet, soll das Papier als Grundlage für den Koalitionsgipfel am 6. September dienen, auf dem auch die Flüchtlingskrise beraten werden soll. In dem Konzept, das auf Initiative von Parteichef Sigmar Gabriel entstand, fordern die SPD-Minister unter anderem eine aktivere Rolle des Bundes.

Der solle in bundeseigenen Immobilien selbst 50.000 Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen schaffen und bundeseigene Immobilien für die Unterbringung auf eigene Kosten "ertüchtigen", heißt es in dem 14-seitigen Papier. Die Asylverfahren sollen auf drei Monate verkürzt werden, unter anderem durch eine Vorprüfung von Anträgen, um aussichtslose Bewerber "frühestmöglich" vom Antrag abzuhalten. Die Bundespolizei solle bei der Registrierung von Asylbewerbern mithelfen sowie die Abschiebung abgelehnter Flüchtlinge unterstützen.

Die SPD-Ministerien fordern spezielle Sprachkurse auch für Flüchtlinge zu öffnen, die studieren wollen, 10.000 Plätze mehr seien nötig. Außerdem müssten 4.000 Kitas personell so aufgerüstet werden, dass Flüchtlingskinder dort schnell Deutsch lernen. Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) rechnet laut "Spiegel" mit dem Bedarf von 40.000 neuen Wohnungen, weshalb sie den Bundeszuschuss dafür auf eine Milliarde Euro verdoppeln will.

Private Investoren sollen mit Sonderabschreibungen angeregt werden, Sozialwohnungen zu bauen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.08.2015

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