SPD knüpft Ja zum Atomausstieg an Bedingungen

Die SPD will den Gesetzen der Bundesregierung zum Atomausstieg nur zustimmen, wenn es weitere Zugeständnisse gibt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die SPD ist grundsätzlich zu einem Energiekonsens bereit. Wir geben aber keinen Blankoscheck für die Pläne der Regierung", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil dem "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Die vorliegenden Gesetze seien "mit der heißen Nadel gestrickt" worden und müssten in den kommenden Wochen noch überarbeitet werden.

"Wenn die Bundeskanzlerin einen breiten Konsens anstrebt, muss sie auch zu Zugeständnissen bereit sein", forderte Heil. Entscheidend sei, dass der Atomausstieg rechtssicher sei, sagte Heil. "Deutschland muss ein für alle mal aus der Atomkraft aussteigen. Es darf niemand mehr daran rütteln, dass spätestes 2022 Schluss mit der Atomenergie ist." Der SPD-Wirtschaftsexperte verlangte zudem, dass verbindlich über die Endlagerung von Atommüll geredet werde. "Es darf keine Fixierung auf Gorleben geben, sondern die Bundesregierung muss die bundesweite Suche nach einem geeigneten Endlager auf den Weg bringen."

Heil sprach sich auch dafür aus, dass die energieintensive Wirtschaft durch die Energiewende nicht über Gebühr belastet werden dürfe. "Wir müssen dafür sorgen, dass unsere industrielle Basis erhalten bleibt." Heil kritisierte, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bis heute nicht die Kraft gehabt habe, einzugestehen, dass die Verlängerung der Laufzeiten im vergangenen Herbst ein Irrtum gewesen sei.

Was der Schwenk der Koalition in der Atompolitik parteipolitisch heiße, werde man langfristig sehen. "Wenn das der Versuch von Frau Merkel sein sollte, sich angesichts des Zustands der FDP mit den Grünen einen neuen Koalitionspartner zu suchen, halte ich das nicht für besonders tragfähig", sagte Heil. "Das rot-grüne Projekt erfährt im Moment eine Renaissance", sagte der SPD-Mann. "Sogar Frau Künast in Berlin hat sich für eine rot-grüne Koalition ausgesprochen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 13.06.2011

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