SPD will Unternehmen bei Forschungsausgaben steuerlich entlasten

Die SPD will Unternehmen bei Forschungsausgaben steuerlich entlasten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Damit Firmen mehr forschen, plant die SPD die "Einführung einer gezielten steuerlichen Forschungsförderung", von der kleine und mittlere Betriebe profitieren sollen, heißt es in einem 33 Seiten starken Positionspapier "Industrie 4.0", das die SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag beschließen wollte und über das die "Welt" berichtet. "Für die deutsche Industrie mit ihren breiten Wertschöpfungsketten bietet die industrielle Revolution große Chancen", heißt es demnach in dem Papier. Für den Mittelstand habe die Digitalisierung sogar eine "überlebenswichtige" Bedeutung.

"Deutschland ist ein starkes Industrieland. Aber wir dürfen uns nicht ausruhen und müssen die Digitalisierung schleunigst angehen. Das ist noch nicht bei allen Beteiligten angekommen", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil.

Die SPD identifiziert laut "Welt" in ihrem Positionspapier drei Schwerpunkte: Arbeit 4.0, Digitale Infrastruktur sowie Forschungs- und Innovationspolitik. Um die Forschung von Unternehmen zu stärken sei etwa denkbar, dass kleinere Betriebe künftig Personalkosten für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen können, sagte Heil. Die SPD will ebenso die Förderung von Start-Ups ausbauen.

Öffentliche Förderprogramme wie der "Investitionszuschuss Wagniskapital" oder der "High-Tech-Gründerfonds" sollten ausgeweitet werden, heißt es der Zeitung zufolge in dem Papier. Zudem fordert die SPD die Bundesregierung auf, schnellstens ein neues Wagniskapitalgesetz vorzulegen. Auch den Breitbandausbau will die SPD vorantreiben.

"Deutschland hat bei der digitalen Infrastruktur Nachholbedarf", heißt es im Papier. Neben staatlichen Investitionen soll ein Breitband-Bürgerfonds staatliche Investitionen flankieren. Außerdem will die SPD einen regelmäßigen Dialog zwischen den Sozialpartnern etablieren und die duale Berufsausbildung modernisieren.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.06.2015

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