SPD-Chef Gabriel sieht "Regierungsnotstand" in Deutschland

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sieht einen Regierungsnotstand in Deutschland und fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, den Weg für Neuwahlen freizumachen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Gabriel sagte in einem Interview mit "Bild am Sonntag": "Wenn man merkt, dass einem die politische Kraft fehlt, die für das Land richtigen Entscheidungen zu treffen, wenn also ein Regierungsnotstand eingetreten ist, muss man handeln." Unter Hinweis darauf, dass Merkel-Vorgänger Gerhard Schröder (SPD) 2005 nach der verlorenen NRW-Wahl Neuwahlen durchgesetzt hat, sagte Gabriel: "Die SPD hat damals die Interessen des Landes über die der Partei gestellt. Diesen Mut hat Frau Merkel nicht."

Gabriel geht davon aus, dass die Regierungskoalition bis zum Ende der Legislaturperiode 2013 halten werde: "Schon weil die FDP und eine ganze Reihe von Unionsabgeordneten bei Neuwahlen damit rechnen müssen, aus dem Bundestag zu fliegen. Nur noch der pure Machterhalt hält diese Koalition zusammen." Ändern könnte sich das nach Überzeugung Gabriels, wenn die Koalition bei der Abstimmung über die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms EFSF keine eigene Mehrheit hätte: "Der politische Autoritätsverlust für die CDU-Kanzlerin Angela Merkel wäre dramatisch, wenn sie keine Kanzlermehrheit im Bundestag erhalten sollte - auch im Ausland. Und der öffentliche Druck für vorgezogene Neuwahlen würde enorm werden." Gabriel versicherte, die SPD-Fraktion werde der Ausweitung des EFSF am Donnerstag mehrheitlich zustimmen: "Ich gehe davon aus, dass die übergroße Mehrheit zustimmen wird." Dies hieße jedoch nicht automatisch, dass die SPD auch dem zweiten Hilfspaket für Griechenland über weitere 109 Milliarden Euro sowie 2012 dem ständigen Euro-Rettungsschirm ESM zustimmen werde: "Wir können und werden jetzt keine Blankoschecks ausstellen. Unsere Zustimmung zu neuen Kreditbürgschaften für Athen hängt nicht zuletzt davon ab, wie sich Griechenland weiter verhält."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 24.09.2011

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