SPD-Fraktionsgeschäftsführer: Neuer Hartz-IV-Satz wahrscheinlich nicht verfassungsrechtlich

Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, hält es für wahrscheinlich, dass auch der neue vom Arbeitsministerium errechnete Hartz-IV-Regelsatz nicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Bestand haben werde.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sagte Oppermann in einem Gespräch mit der "Neuen Westfälischen" (Samstagsausgabe). Die fünf Euro, um die Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Hartz-IV-Regelsatz erhöhen möchte, beruht nach Ansicht des SPD-Politikers auf einer "manipulativen Berechnung." Deshalb werde die SPD weiterhin auf einem nachvollziehbaren und transparent festgelegten Regelsatz bestehen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.11.2010

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