SPD-Politiker Wiefelspütz verteidigt Entschädigungszahlung an Kindermörder

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat das Urteil des Frankfurter Landgerichts zu Gunsten des Kindsmörders Magnus G. verteidigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung. Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat", sagte Wiefelspütz dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Insofern sei die Androhung von Folter "keine Bagatelle".

Magnus G. habe schwerste Schuld auf sich geladen und sei zu Recht zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, doch auch G. habe unveräußerliche Rechte. Falls diese verletzt worden seien, habe er Anspruch auf Schmerzensgeld. Magnus G. schwere Schuld habe mit der Androhung von Folter nichts zu tun.

"In Verhören geht es schon heftig zur Sache, das sind keine Kaffeekränzchen, aber es gibt Grenzen, die von der Strafprozessordnung festgelegt sind", sagte Wiefelspütz. Das Frankfurter Landgericht hatte das Land Hessen am Donnerstag zu einer Zahlung von 3.000 Euro an Magnus G. verurteilt. Dieser hatte geklagt, da ein Polizist dem mittlerweile 36-Jährigen Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von M. zu erfahren.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.08.2011

Zur Startseite