SPD-Rechtsexperte: TV-Übertragungen von Strafprozessen ausgeschlossen

Als "Schnellschuss" hat SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy die Initiative von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle kritisiert, Kameras in Gerichtssälen zuzulassen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen, intime Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt werden", sagte der Rechtsexperte der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitagausgabe). Man müsse genau "zwischen Transparenz und Voyeurismus unterscheiden". Edaty kann sich eine TV-Übertragung von Prozessen nur vorstellen, "wenn es sich um herausragende Prozesse ohne Beteiligung von Persönlichkeitsrechten handelt", etwa wenn das Bundesverfassungsgericht über Befugnisse der Bundeswehr im Inland verhandele.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte am Donnerstag eine Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren im Fernsehen vorgeschlagen. Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland verboten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.11.2010

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