SPD-Vize schließt AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz nicht aus

Die AfD und die Anti-Islam-Bewegung Pegida könnten nach Auffassung des SPD-Bundesvize Ralf Stegner ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zunächst sieht Stegner jedoch die politische Auseinandersetzung mit beiden Gruppierungen im Vordergrund: "Politische Gefahr kommt in Deutschland traditionell von rechts, deshalb dürfen sich Politiker von CDU und CSU bei AfD, Pegida & Co. nicht immer wieder inhaltlich anbiedern, sondern sollten im Geiste der Neujahrsansprache von Frau Merkel mithelfen, dass sich der Ungeist von Intoleranz und antieuropäischer fremdenfeindlicher Gesinnung nicht noch weiter ausbreiten kann", sagte Stegner dem "Handelsblatt" (Onlineausgabe). "Das ist in erster Linie eine politische Aufgabe und erst nachrangig die Frage einer möglichen Beobachtung der AfD- und Pegida-Aktivitäten durch den Verfassungsschutz." Wenig überraschend findet Stegner den AfD-internen Machtkampf um Parteichef Bernd Lucke.

Die AfD habe sich bisher weitgehend mit rechtspopulistischen, antieuropäischen und integrationsfeindlichen Positionen hervorgetan – und zwar weitgehend unabhängig davon, ob Lucke oder die AfD-Vorstandsmitglieder Alexander Gauland, Frauke Petry oder Konrad Adam sich öffentlich geäußert haben. "Hinzu kam", so Stegner weiter, "das unseriöse Gebaren rund um den AfD-Goldhandel und die offene Unterstützung der intoleranten, ausländerfeindlichen und teilweise von Kriminellen angeführten Pegida-Demonstrationen." Dass solche Parteien ungeachtet ihres "rechtsbürgerlichen Deckmäntelchens auch ein Sammelbecken extrem fragwürdiger politisch gescheiterter Existenzen versammeln, inklusive der damit einhergehenden innerparteilichen Kabalen, ist nicht überraschend."

Insofern bleibe "entscheidend, dass dieser zweifelhafte Verein nicht nur von der SPD und der politischen Linken in Deutschland entschlossen bekämpft wird, sondern auch und gerade die Union hier endlich aktiv wird", betonte der SPD-Politiker.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.01.2015

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