SZ: Gauck wird Gesetze zu Fiskalpakt und Rettungsschirm vorläufig nicht unterschreiben

Bundespräsident Joachim Gauck wird das die Gesetze zum Fiskalpakt und dem Euro-Rettungsschirm ESM, die am Freitag nächster Woche im Bundestag verabschiedet werden sollen, vorläufig nicht unterschreiben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Freitagausgabe). Der Europäische Stabilitätsmechanismus kann daher nicht wie geplant, zum 1. Juli in Kraft treten. Gauck entspricht einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts, das zunächst über die Anträge auf einstweilige Anordnung gegen diese Gesetze entscheiden will.

Es gehört zu den üblichen Verfahrensweisen, dass der Präsident in einer solchen Situation mit der Unterschrift und der Ausfertigung der Gesetze zuwartet. Der Absichtserklärung des Präsidenten war laut SZ ein heftiges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen. Das hätte einen in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie dagewesener Verfassungskonflikt heraufbeschworen, einen Streit zwischen den höchsten Institutionen des Staates.

Offenbar wollte der Bundespräsident auf Drängen der Kanzlerin die einschlägigen Gesetze und Ratifikationserklärungen noch am Abend des 29. Juni, unmittelbar nach der Abstimmung im Bundestag und Bundesrat unterzeichnen. Dagegen wehrte sich das Bundesverfassungsgericht - das dann keine Möglichkeiten mehr gehabt hätte, die Gesetze im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu prüfen. Das höchste Gericht wäre ausmanövriert gewesen - ein Affront, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat.

Dem Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Klagen und Verfassungsbeschwerden angekündigt worden, die unmittelbar nach Verabschiedung von Fiskalpakt und Rettungsschirm am Freitag nächster Woche eingereicht werden sollen. Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - die Vertragswerke vorläufig bis zu einem Urteil des Gerichts zu stoppen - sind zum Teil schon eingegangen. In einem solchen Fall entspricht es den Gepflogenheiten, dass der Bundespräsident die Gesetze vorläufig nicht unterschreibt und so dem Gericht die Möglichkeit der vorläufigen Prüfung gibt - die üblicherweise nur wenige Wochen dauert.

Judith Blohm, die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, äußerte die Erwartung, dass "sich der Bundespräsident nach den Verfassungstradition verhält und vor einer Prüfung durch das Gericht nicht unterschreibt." Das Gericht habe ihn zu diesem "üblichen Verhalten" gebeten. Das Bundespräsidialamt hatte nach SZ-Informationen auf diese Bitte zunächst verhalten bis ablehnend reagiert. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte dieser Zeitung, er könne "nicht bestätigen", dass es Absprachen zwischen der Kanzlerin und dem Bundespräsidenten gebe. "Bestimmte Abläufe" ergäben sich aber "aus dem erhofften Inkrafttreten der Gesetze am 1. Juli von selbst". Bundestag und Bundesrat haben äußerst wenig Zeit zur Beratung. Die einschlägigen Zustimmungsgesetze sind noch nicht einmal ganz ausformuliert. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die gemeinsam mit dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart die über 12000 Verfassungsbeschwerden der Initiative "Europa braucht mehr Demokratie" vertritt, sprach gegenüber der SZ von "absurder Hektik". Es gehe nicht an, dass der Bundespräsident "mit gezücktem Federhalter" darauf warte, das ihm die Gesetze zur schnellen Unterschrift vorgelegt werden. Der Staatsrechtler Hans-Peter-Schneider, der zusammen mit dem Bielefelder Ordinarius Andres Fisahn die Organklagen und Verfassungsbeschwerden der Linken schreibt, sieht in dem Zeitplan einen manifesten Verstoß gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag dieser Woche, in dem Karlsruhe "eine breite öffentliche Diskussion" der europäischen Pakte im Bundestag gefordert hat. Peter Gauweiler, der eine Organklage angekündigt hat, sprach von einer Beleidigung des Parlaments und von Zuständen "wie beim Sonnenkönig Ludwig XIV". Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in eine äußerst gründliche Prüfung von Fiskalpakt und ESM eintritt. Es hat in zahlreichen Urteilen zu erkennen gegeben, dass die Möglichkeiten zur Abgabe von staatlicher Souveränität auf dem Boden des geltenden Grundgesetzes für erschöpft hält.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.06.2012

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