Sachsen-Anhalt: Ärzte wünschen sich modifizierte Praxisgebühr zurück

Ärztevertreter Sachsen-Anhalts wünschen sich - in modifizierter Form - die Praxisgebühr zurück.

Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Sie reagieren damit auf einen Vorschlag des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Sachsens, von Patienten für jede Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes oder der Notaufnahme eine Gebühr von 10 beziehungsweise 20 Euro zu verlangen. Damit soll der Missbrauch der Notdienste eingedämmt werden.

Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt schließt sich seinem Amtskollegen aus Sachsen an und fordert darüber hinaus: "Wir brauchen generell wieder ein Element der Steuerung im Gesundheitssystem." Allerdings dürfe das nicht so bürokratisch gestaltet sein wie die 2013 abgeschaffte Praxisgebühr. "Grundsätzlich halte ich eine Beteiligung der Patienten an den Kosten der ärztlichen Behandlung für notwendig", so John.

Das müsse allerdings sozial abgefedert werden. Was die Praxisgebühr anbelangt, stimmt die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Simone Heinemann-Meerz, John zu. "Der Deutsche geht im Schnitt 18 Mal pro Jahr zum Arzt", sagte Heinemann-Meerz.

Mit der Praxisgebühr habe es da eine gewisse Steuerung gegeben, auch wenn sie nicht perfekt gewesen sei. "Sie sollte wieder eingeführt werden", forderte Heinemann-Meerz. Auch Wolfgang Schütte, Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt, kann sich generell die Wiedereinführung der Praxisgebühr vorstellen.

Allerdings sieht er eine Beschränkung auf die Notdienste, wie sie der sächsische KV-Chef ins Gespräch gebracht hat, kritisch. Er fürchtet, dass dadurch einerseits Patienten mit Bagatellerkrankungen nicht abgeschreckt werden und andererseits wirklich Schwerkranke, die vielleicht gerade kein Geld haben, auf den Besuch des Notdienstes verzichten. Insgesamt gesehen spricht er sich für ein sogenanntes Primärarztmodell aus. Das heißt, dass Facharztbesuche generell nur mit einer Überweisung durch den Hausarzt stattfinden können.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.12.2015

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