Schäuble: EU-Insolvenzverordnung sieht Verluste für Privatgläubiger vor

Die Insolvenzordnung für Mitgliedstaaten der Europäischen Union nimmt konkrete Gestalt an.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Planungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sehen im Kern ein zweitstufiges Rettungsverfahren vor, bei dem privaten Gläubigern erstmals empfindliche Abschläge auf ihre Forderungen drohen. "Gerät ein Land in Zahlungsschwierigkeiten, setzt die Europäische Union ein Spar- und Sanierungsprogramm in Gang wie im Falle Griechenlands", sagte Schäuble dem Magazin "Der Spiegel". "In einem ersten Schritt könnten dann die Laufzeiten für diejenigen Anleihen verlängert werden, die in dieser kritischen Phase fällig werden. Hilft das nicht, müssten die Privatgläubiger in einem zweiten Schritt einen Abschlag auf ihre Forderungen hinnehmen. Dafür werden sie im Gegenzug Garantien auf den Rest bekommen", so Schäuble. Europas Staats- und Regierungschefs hatten sich bei ihrem Gipfel Ende Oktober im Grundsatz darauf verständigt, den bisherigen Euro-Rettungsschirm durch einen permanenten Hilfsmechanismus zu ersetzen.

Besonders wichtig ist Schäuble dabei die stärkere Beteiligung von Privatgläubigern an den Restrukturierungsmaßnahmen. "Die Europäische Union wurde ja auch nicht zur Bereicherung von Finanzinvestoren gegründet", sagte er. Der neue Mechanismus werde sich nicht auf Altschulden, sondern auf neue Kredite beziehen.

"Mir schwebt vor, dass alle Anleihen von Euro-Staaten künftig Klauseln enthalten, in denen genau festgelegt ist, was im Krisenfall mit den Forderungen der Gläubiger passiert", sagte Schäuble.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.11.2010

Zur Startseite