Schäuble plant Initiative gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereitet im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche eine neue internationale Initiative vor.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Mit einem Zehn-Punkte-Plan, über den die "Welt" berichtet, will der Minister weltweit für "volle Transparenz" sorgen. Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, Geld in Steueroasen wie Panama oder den britischen Kanalinseln vor dem Fiskus zu verstecken. Konkret sieht der Plan vor, dass in Deutschland zügig ein sogenanntes Geldwäsche-Register aufgebaut wird, in dem sämtliche Unternehmenskonstruktionen und die jeweils wirtschaftlich Begünstigten aufzuführen sind.

Bis zur Sommerpause will die Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Das Vorhaben ist Teil der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU, die solche Register für alle EU-Staaten vorschreibt. Schäuble strebt darüber hinaus an, dass alle Länder ihre nationalen Register miteinander vernetzen, schreibt die Zeitung weiter.

Nötig seien dafür einheitliche Standards, welche Informationen in die jeweiligen nationalen Register aufgenommen werden und wie diese überprüft werden, heißt es laut "Welt" in dem Papier des Finanzministeriums. "Zudem brauchen die Steuerverwaltungen Zugriff auf dieses Geldwäsche-Register." In Deutschland sei ein solcher Zugriff der Steuerbehörden bereits geplant.

Schäuble hofft auf Unterstützung für seine Vorschläge und strebt ein gemeinsames Vorgehen zumindest der EU-Staaten an. Generell verbieten will der deutsche Finanzminister anonyme Briefkastenfirmen jedoch nicht. Nicht das Verbot, sondern vollständige Transparenz sei der richtige Weg, sagte ein Ministeriumssprecher laut "Welt".

Die Bundesregierung will darüber hinaus den Druck auf Panama massiv erhöhen. "Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten", heißt es der Zeitung zufolge in dem Papier. Das Bundesfinanzministerium fordert, kooperationsunwillige Staaten international an den Pranger zu stellen. Nötig sei dafür eine Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen "schwarzen Listen". Die Federführung sollte bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegen. "Das gegenwärtige Nebeneinander verschiedener Listen in verschiedenen Regionen und mit unterschiedlichen Zwecken schadet der Durchschlagskraft eines solchen Systems", heißt es in dem Papier. Europa werde mit der Schaffung einer gemeinsamen Liste vorangehen. Weltweit müssten möglichst alle Staaten den neuen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen. "Es darf sich nicht mehr lohnen, eine Heimat für Schwarzgeld zu bieten." Schäubles Ziel ist es, dass am Ende sowohl beim internationalen automatischen Austausch der Steuerinformationen als auch bei der Vernetzung der nationalen Schwarzgeld-Register die Zusammenarbeit so gut funktioniert, dass nicht nur Steuerhinterziehern und Geldwäschern das Handwerk gelegt wird, sondern auch Erfolge im Kampf gegen legale, aber unfaire Steuergestaltung großer Unternehmen erzielt werden. Einblick in die Register sollen neben den Steuerbehörden auch Nichtregierungsorganisationen sowie Journalisten erhalten. Im Gegenzug fordert das Finanzministerium allerdings auch, dass Journalisten und Nichtregierungsorganisationen ihre Recherche-Ergebnisse herausgeben. Im Fall der Panama-Daten weigern sich die Journalisten, da sie ihre Quellen nicht preisgeben wollen. Auf nationaler Ebene prüft das Finanzministerium eine Verschärfung der Regelungen. So sollen Anbieter von Steuersparmodellen diese offenlegen müssen. "Wir werden dafür sorgen, dass Banken und Berater die Rechtsrisiken aus dem Anbieten oder Vermitteln solcher Modelle künftig nicht mehr eingehen wollen", heißt es laut "Welt" in dem Zehn-Punkte-Plan. Steuerhinterzieher, die ihre Auslandsbeziehungen verschwiegen, könnten zudem nicht länger darauf setzen, dass sie aufgrund von Verjährung straffrei blieben. Deshalb sollte die Verjährungsfrist künftig erst dann beginnen, wenn ein Steuerpflichtiger bestehenden und neuen Meldepflichten für Auslandsbeziehungen nachgekommen sei. Bislang gilt auch für Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.04.2016

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