Scharfe Kritik an Asyl-Gesetzentwurf

Der Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes hat bei der SPD scharfe Kritik hervorgerufen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf, um Migranten abzuschrecken. Die Bundesregierung missachtet das aus populistischen Motiven, indem sie Leistungskürzungen für Serben und Mazedonier einführt", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Hartmann, der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dürfe nicht gegen verarmte Roma vorgehen, sondern "gegen deren Diskriminierung in der Heimat und gegen Schleuser, Arbeitgeber und gewissenlose Besitzer von Schrottimmobilien, die in Deutschland am Elend der Roma Geld verdienen".

Hintergrund des Streits ist die steigende Zahl von Asylbewerbern vom Balkan, meist Roma, deren Anträge mangels Verfolgung abgelehnt werden. Auch der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff zeigte sich skeptisch. Zu den geplanten neuen Sanktionsmöglichkeiten sagte Wolff der SZ: "Das Urteil aus Karlsruhe sieht diese nicht vor. Diese Klausel verwundert mich, denn das Bundessozialministerium hatte uns eine Eins-zu-eins-Umsetzung des Urteils zugesagt. Das aber geht deutlich weiter." Zuvor hatte die SZ über einen Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums zur Neuregelung der Hilfen für Asylbewerber berichtet.

Demnach sollen Flüchtlinge fast so viel Geld erhalten wie Hartz-IV-Empfänger, allerdings möglichst in Form von Sachleistungen wie Essensgutscheine. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli eine deutliche Anhebung der Sätze gefordert. Zugleich sollen die Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet werden auf Menschen aus Herkunftsstaaten, die als sicher gelten.

Ihnen könnte laut dem Entwurf die Leistung gekürzt werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.12.2012

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