Scharping: Berufsarmee verfassungsrechtlich problematisch

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der frühere Verteidigungsminister Rudolf Scharping hat sich vehement gegen eine Abschaffung der Wehrpflicht ausgesprochen und auf Probleme mit dem Grundgesetz hingewiesen.

"Wer der Bundeswehr die Möglichkeit nimmt, im Ernstfall Reservisten einberufen zu können, raubt ihr die Fähigkeit zur Landesverteidigung, also die verfassungspolitische Grundlage", sagte der SPD-Politiker dem "Spiegel". Nach dem Grundgesetz stelle der Bund Streitkräfte zur Landesverteidigung auf. "Auch wenn heute niemand mit einem Angriff gegen Deutschland rechnet, ändert das nichts an der verfassungspolitischen Grundlage", so Scharping weiter.

Außerdem verlöre die Bundeswehr ihre Verankerung in der Gesellschaft. Scharping, der sich sonst zurückhält mit Kritik an seinen Nachfolgern, kritisierte die Debatte, die aus Spargründen von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg angestoßen worden war. "Der Rotstift ist der falsche Maßstab für unsere Außen- und Sicherheitspolitik. Unser Beitrag zur gemeinsamen Sicherheit muss der Größe und der wirtschaftlichen Kraft Deutschlands angemessen sein", sagte Scharping. Er bestritt, dass mit der Abschaffung der Wehrpflicht Kosten gespart würden: "Jede Berufsarmee ist teurer, das beweisen unsere Partner. Die Abschaffung der Wehrpflicht bringt vielleicht kurzfristig eine finanzielle Einsparung. Die verwandelt sich dann sehr schnell in höhere Kosten – für Nachwuchswerbung, für Ausbildung, für Laufbahnen. Guttenberg bescheinigte er "großes Potential", er sollte es aber "klüger einsetzen". "Man kann nicht für die Wehrpflicht plädieren mit sehr grundsätzlichen Argumenten, um sie im Jahr darauf unter Sparzwängen abzuschaffen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.06.2010

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